Rechtsprechung
KG, 01.02.2000 - 5 U 7418/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführende Angaben; Bank; Kontostandsabfrage ; Guthaben ; Wertstellung; Überziehungszinsen; Geschäftlicher Verkehr; Marktposition
- Judicialis
UWG § 3
- RA Kotz
Kontosalden ohne Berücksichtigung der Wertstellung - rechtmäßig?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführung von Kunden einer Bank durch Mitteilung eines nicht aktuellen Guthabens - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 3
Kontostandsabfrage: Guthabenmitteilung unabhängig von Wertstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
UWG § 3
Irreführende Bankmitteilung falscher Kontostände mit der Folge des Fälligwerdens von Überziehungszinsen - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Irreführende Angaben einer Bank über Kontostand
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.08.1998 - 15 O 132/98
- KG, 01.02.2000 - 5 U 7418/98
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 787
- GRUR 2000, 1099
- BB 2000, 632
- DB 2000, 1021
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00
Kontostandsauskunft
Das Berufungsgericht hat der in erster Instanz erfolglosen Klage stattgegeben (KG GRUR 2000, 1099). - OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben eines Reiseveranstalters über …
Danach genügt es im vorliegenden Fall, daß das beanstandete Verhalten der Beklagten geeignet war, in einer Mehrzahl gleichartiger Fälle über die vertragliche Rechtsposition der Beklagten irrezuführen .(vgl. auch das mit der Berufungsbegründung zur Akte gereichte Urteil des KG vom 01.02.2000 - 5 U 7418/98 - Seite 5 unten).Ferner war die Handlungsweise der Beklagten auch nicht darauf ausgerichtet, werbende Wirkung für künftige Bestellungen zu entfalten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, GRUR 1990, 609, 611 - monatlicher Ratenzuschlag).Schließlich weicht auch der Sachverhalt, über den das KG in der oben bereits erwähnten Entscheidung vom 01.02.2000 (5 U 7418/98) zu befinden hatte, in einem wesentlichen Punkt von den Umständen des vorliegenden Falles ab.